M+S Renovierungs GmbH

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von M+S Renovierungs GmbH an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

M+S Renovierungs GmbH
Dyck 98A
41334 Nettetal

HRB 17582
USt.-IdNr.: 115/5728/1204

Geschäftsführer: Martin Gruteser und Sascha Lehnen

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer 02153 / 73 200 83 sowie per E-Mail unter info@msrenovierung.de.

 

3. Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

4. Preise

4.1 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

4.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt

4.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

4.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von M+S Renovierungs GmbH (nachfolgend:
Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von M+S Renovierungs GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher kosten gegen den
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
•Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an M+S Renovierungs GmbH erfolgt und dass das Eigentum
auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
•Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
•Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von M+S Renovierungs GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von M+S Renovierungs GmbH. Bei Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde M+S Renovierungs GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an M+S Renovierungs GmbH ab, die diese
Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist
der Unternehmerkunde berechtigt, die M+S Renovierungs GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist
jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
•Auf Verlangen von M+S Renovierungs GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden
Abnehmer bekannt zu machen und M+S Renovierungs GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. M+S Renovierungs GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme
freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Kosten

 

4.5 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
4.6 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
4.7 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
4.8 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für
Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
4.9 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
4.9.1 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

5. Lieferung

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von M+S Renovierungs GmbH

 

6. Zahlung

6. Zahlung

6.1 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Rechnung.

6.2 Wir behalten uns vor, nach Baufortschritt Rechnungen zu stellen.

6.3 Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. M+S Renovierungs GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

6.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

 

8. Haftung 9. Mitwirkungspflicht

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit M+S Renovierungs GmbH nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.
Pflichten, die M+S Renovierungs GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.
der Montage zu sorgen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
Kosten bereitzustellen.
9.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist M+S Renovierungs GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet,
an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
9.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

10. Frist

10. Frist für Ausführung, Reparatur oder Montage

10.1 Die Angaben von M+S Renovierungs GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
10.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

11. Abnahme

11. Abnahme

11.1 Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
11.2 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
11.3 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
machen.

 

12. Gewährleistung

12. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der M+S Renovierungs GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde
ohne Einwilligung von M+S Renovierungs GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt
oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von M+S Renovierungs GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

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